13.11.2012

Studie der nationalen Kontaktstelle für das Europäische Migrationsnetzwerk "Zuwanderung von Studierenden aus Drittstaaten" ist erschienen

Zuzüge zum Zweck des Studiums in Deutschland haben in den letzten Jahren zugenommen und machen mittlerweile nach Zuzügen aus familiären Gründen und zur Erwerbstätigkeit die drittgrößte Gruppe aller Zuzüge von Ausländern nach Deutschland aus. Internationale Studierende fördern den internationalen Wissensaustausch, interkulturelle Kompetenzen und Toleranz und erhöhen somit auch die Qualität der Bildungsangebote in Deutschland. Sie sind überdies als zukünftige hochqualifizierte Fachkräfte gefragt, die bereits mit Sprache, Kultur – und oft auch der deutschen Arbeitswelt – vertraut sind und einen bedeutenden Beitrag zur Fachkräftesicherung leisten können.

Die vorliegende Studie bietet eine Übersicht der rechtlichen Rahmenbedingungen sowie der praktischen Maßnahmen zur Gewinnung von Studierenden aus Drittstaaten. Zudem gibt sie eine Übersicht über statistische Daten zu erteilten Aufenthaltstiteln zu Studienzwecken sowie zu Studienanfänger-, Studierenden- und Absolventenzahlen. Der Fokus der Studie liegt auf Studierenden aus Drittstaaten. Die Studie ist der deutsche Beitrag zu einem vergleichend angelegten Projekt des EMN. Sie soll politischen Entscheidungsträgern ermöglichen, Beispiele guter Praxis zur Gewinnung von internationalen Studierenden zu identifizieren.

Internationale Studierende im deutschen Bildungssystem

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für internationale Studierende wurden in den letzten Jahren kontinuierlich liberalisiert, was die internationale Attraktivität Deutschlands als Hochschulstandort deutlich gesteigert hat. Die Zuwanderungsmöglichkeiten von Studierenden aus Drittstaaten werden in § 16 des Auf- enthaltsgesetzes geregelt: Studierende aus Drittstaaten können eine Aufenthaltserlaubnis für ein Studium in Deutschland erhalten, wenn die Zulassung einer Hochschule für ein Studium in Deutschland vorliegt und der Lebensunterhalt gesichert ist. Während des Studiums können sie 120 ganze bzw. 240 halbe Tage im Jahr arbeiten. Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums ist es ihnen erlaubt, bis zu 18 Monate in Deutschland zu bleiben, um eine angemessene Beschäftigung zu finden. Während dieser Zeit zur Arbeitssuche können sie unbegrenzt arbeiten.

Praktische Rahmenbedingungen für internationale Studierende

Die rechtlichen Bestimmungen der Zuwanderung von Studierenden aus Drittstaaten werden durch Länder, Hochschulen und Mittlerorganisationen mit konkreten Maßnahmen ergänzt, z.B. Stipendienprogramme, Werbung im Ausland und Betreuungsangebote für internationale Studierende in Deutschland. Die Maßnahmen sind zum Teil durch die bundesweite Strategie zu Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung verknüpft, z.B. durch zentrale Marketingkampagnen und Informationsplattformen. Die einzelnen Bundesländer sind unterschiedlich aktiv, um internationale Studierende für Deutschland zu gewinnen.

Bestand an für das Studium vergebenen Aufenthaltserlaubnissen

Der Bestand an Drittstaatsangehörigen mit einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums lag zwischen 2007 und 2010 konstant bei ungefähr 120.000 und ging im Jahr 2011 auf rund 112.000 zurück. Die häufigsten Herkunftsländer sind China (mit großem Abstand), Russland, Südkorea und die Türkei. Zudem ist diese Personengruppe in den letzten Jahren jünger geworden.

Internationale Studierende im Studienverlauf: Zahlen der Studentenstatistik des Statistischen Bundesamtes

Die Zahlen bei Studienanfängern, Studierenden und Absolventen sind insgesamt steigend, wobei der Anteil der Bildungsausländer leicht rückläufig ist. Der Zuwachs an Bildungsausländern in Deutschland in den letzten Jahren ist dabei v.a. einer Zunahme der Studierenden aus Nicht-EU-Ländern zu verdanken. Die Anzahl der Bildungsausländer aus der EU blieb konstant. Deutschland gewinnt folglich an Attraktivität für Studierende aus Drittstaaten, von denen die meisten aus China, Russland, der Türkei und der Ukraine kommen.

Übergang in den Arbeitsmarkt von internationalen Studierenden

Die Möglichkeiten des Übergangs in den Arbeitsmarkt werden von internationalen Absolventen genutzt: Im Jahr 2011 erhielten 4.000 Personen einen Aufenthaltstitel zu Erwerbszwecken im Anschluss an eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken und ungefähr 3.500 eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche nach Studienabschluss. Parallel erhielten gut 2.000 Personen einen Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit im Anschluss an eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche nach Studienabschluss. Insgesamt werden v.a. Aufenthaltserlaubnisse für qualifizierte Beschäftigung vergeben.

Transnationale Kooperation zu internationalen Studierenden

Bund, Länder, Hochschulen und Mittlerorganisationen arbeiten z.B. durch Stipendien, Hochschulpartnerschaften und Doppelabschlüsse mit anderen Staaten und Hochschulen zur Förderung des Austausches von Studierenden zusammen. Seit dem Wintersemester 2010/2011 ist es auch Bildungsausländern aus Drittstaaten erlaubt, an EU-Mobilitätsprogrammen teilzunehmen, jedoch macht nur eine geringe Zahl von Drittstaatsangehörigen von dieser Möglichkeit Ge- brauch. Im Jahr 2011 erhielten lediglich 135 Personen den entsprechenden Aufenthaltstitel für innergemeinschaftlich mobile Studierende.

Dies gesamte Studie finden Sie hier.

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